Der insolvenzfeste Autokauf

Der Erwerb eines neuen Autos kann recht kostspielig sein. Viele greifen beim Fahrzeugkauf mitunter trotzdem gerne tief in die Tasche. In der Euphorie des Autokaufs wird jedoch häufig übersehen, dass damit erhebliche insolvenzrechtliche Risiken verbunden sind. Der Erwerb vollzieht sich gemäß den Vorgaben des Autohauses nämlich im Regelfall so, dass der Kunde das gewünschte Fahrzeug beim Händler bestellt und dann vom Autohaus nach Eintreffen des bestellten Autos zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert wird. Autohäuser können jedoch aus den verschiedensten Gründen insolvent werden. Bestehende Insolvenzrisiken bei Autohäusern können vom Kunden im Regelfall nicht erkannt werden. So kann es möglich sein, dass der Kunde den Kaufpreis für das bestellte Auto bezahlt hat und es danach abholen möchte, in der Zwischenzeit jedoch gegen das Autohaus vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter verweigert sodann die Übereignung des bereits bezahlten Autos mit der Begründung, dass aufgrund der vorläufigen Insolvenzverwaltung keine masseschädlichen Vermögensverfügungen mehr erfolgen dürften. Aus insolvenzrechtlicher Sicht hat der Kunde trotz Bezahlung keinen Anspruch gegen den Insolvenzverwalter auf Übereignung des gekauften Kraftfahrzeuges, da es sich bei dem Anspruch aus dem geschlossenen Kaufvertrag um eine Insolvenzforderung nach § 38 InsO handelt. Diese Rechtslage wäre für den Autokäufer also äußerst misslich, und es stellt sich die Frage, wie denn ein Autokauf insolvenzfest erfolgen kann. Der Autokäufer braucht hierfür im Gegenzug für seine Kaufpreiszahlung eine dingliche Sicherheit, die auch im eröffneten Insolvenzverfahren Bestand hat. Vor der Bezahlung des Kaufpreises muss der Autokäufer somit mit dem Autohaus eine Vereinbarung schließen, wonach das Fahrzeug schon vorab an den Käufer übereignet wird, aufschiebend bedingt durch die vollständige Kaufpreiszahlung (Kauf unter Eigentumsvorbehalt). Ferner hat auch eine Übereignungshandlung stattzufinden, die leider nicht schon dadurch ersetzt werden kann, dass die Fahrzeugpapiere übergeben werden. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten.

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