Arbeitsrecht

Wir beraten Sie

  • bei der Gestaltung von Stellenanzeigen
  • bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren Abschluss
  • bei der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
  • bei aufkommenden Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis
  • vor Ausspruch einer Kündigung
  • bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen

Wir vertreten Sie

  • in außergerichtlichen Verhandlungen über die Beendigung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen
  • in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • in allen sonstigen streitigen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht
  • in Verfahren vor dem Landgericht aus Geschäftsführerverträgen

Ihr Ansprechpartner:
Peter John, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht>

Bank- und Anlagerecht

Die Kanzlei bjw Rechtsanwälte berät am Standort Mannheim umfassend im Bank- und Anlagerecht.

1. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherheiten

Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen sind Kreditentscheidungen als auch Kapitalanlagen von erheblicher Bedeutung. Die Verträge sind meist umfangreich und werden stets unter Einbeziehung der geltenden Bank-AGB geschlossen. Für den nicht fachkundigen Kunden sind die hiermit verbundenen Verpflichtungen und Risiken häufig kaum übersehbar, obwohl er sich durch den Geschäftsumfang oft in eine starke Abhängigkeit von der Bank begibt.

Darüber hinaus sind nur die Wenigsten mit den einzelnen standardisierten Kredit- und Sicherungsmitteln sowie den diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut. Wir beraten Sie bei der richtigen Wahl der Finanzierung und Kreditsicherung.

Hierzu gehören insbesondere:
  • Unternehmensfinanzierung
  • Kreditsicherung
  • Immobilien- und Baukredite

Eine bedeutende Rolle spielen hierbei Kreditsicherheiten in Form von Grundpfandrechten (Grundschulden und Hypotheken) und die Fassung der entsprechenden Sicherungszweckerklärungen. Von erheblicher Bedeutung ist aber auch das Bürgschaftsrecht. Für den Bürgen ist die Stellung von Bürgschaften hochproblematisch: Was heute aus Bankensicht nur eine „Formalie“ ist, kann bei der späteren Kündigung und Inanspruchnahme der Bürgschaft ganze Existenzen zerstören.

2. Umschuldung und Restrukturierung von Verbindlichkeiten

Bei der Finanzierung von geschäftlichen oder privaten Vorhaben besteht für den Kreditnehmer zudem im Regelfall ein erhebliches Risiko für den Fall einer Kreditkündigung. Die Kreditsummen sind in der Regel so hoch, dass sie im Falle einer außerordentlichen Kreditkündigung aus der vorhandenen Liquidität nicht fristgerecht zurückbezahlt werden können. Hinzu kommt, dass bei Kreditkündigung nicht nur der gesamte Kredit sofort zur Rückzahlung fällig wird, sondern auch noch Schadensersatz in Form einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, die erhebliche Beträge ausmachen kann.

Ein Kündigungsrecht bei Darlehensverträgen besteht zudem nicht erst bei Verzug mit Kreditraten, sondern die Bank kann Darlehen bereits dann außerordentlich kündigen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden oder in der Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder nur einzutreten droht. Kommt es zu Problemen in der Geschäftsbeziehung, ist es von Vorteil, frühzeitig kompetente Berater zur Seite zu haben, damit größere Schäden, insbesondere durch eine Kreditkündigung, verhindert werden können.

Eine wirtschaftliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kann beim Kreditnehmer aber schnell und unvorhergesehen eintreten. Reagiert die Bank darauf mit Darlehenskündigung, wird hierdurch im Regelfall die Insolvenz des Kreditnehmers ausgelöst. Im weiteren Verlauf geht es dann um die Verwertung der gestellten Kreditsicherheiten einschließlich der Inanspruchnahme von Mitdarlehensnehmern und Bürgen.

Viele Banken gehen aber auch dazu über, Darlehensansprüche im Rahmen eines Kreditverkaufs im Paket an Investoren zu veräußern (distressed debt investment/ non-performing loan investment). Diese Investoren sind im Regelfall nicht mehr an der Fortführung der laufenden Kreditbeziehung interessiert, sondern daran, diese Darlehen durch Sicherheitenverwertung oder sonstige Zwangsmaßnahmen kurzfristig abzuwickeln und daraus einen Erlös zu erzielen, der über dem gezahlten Kaufpreis liegt

Die Kanzlei bjw Rechtsanwälte verfügt über eine hervorragende Expertise bei der Abwicklung bzw. Neuordnung problematischer Kreditbeziehungen. Oftmals ist es hierdurch möglich, die Kredite zu restrukturieren und somit eine Insolvenz zu vermeiden.

Der erste Schritt für derartige Vereinbarungen ist dabei meistens die Wiederherstellung einer zufrieden stellenden Kommunikation zwischen Bank und Kreditnehmer. Sodann ist auf Basis einer fachgerechten Liquiditätsplanung ein Konzept zur Restrukturierung der vorhandenen Verbindlichkeiten zu erarbeiten.

bjw Rechtsanwälte berät auf diesem Gebiet Kreditnehmer wie Banken. Ziel ist es, Vereinbarungen zu treffen, die alle Beteiligten wirtschaftlich besser stellen, als sie in der Kundeninsolvenz stehen würden.

3. Insolvenznahe Beratung von Kreditgebern

Aber auch im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden bestehen noch Möglichkeiten, durch Gestaltungsinstrumente wie Insolvenzplan und Auffanglösungen wirtschaftlich optimierte Lösungen zu erarbeiten. Lassen Sie sich beraten.

Wir beraten Banken und andere Kreditgeber zudem aufgrund jahrelanger Erfahrungen in der Insolvenzabwicklung bei der Durchsetzung von Ab- und Aussonderungsrechten in der Insolvenz. Wir unterstützen Sie bei der Bildung eines Lieferanten- oder Gläubigerpools und vertreten den Poolführer bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der zusammengeschlossenen Kreditgeber.

Wir beraten Sie aber auch bei einer anstehenden Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Immobilien.

4. Anlagerecht

Sind Sie als Anleger auf hochspekulative Anlageformen hereingefallen, haben Sie Ihr Vermögen in Schrottimmobilien verloren oder wurden Sie Opfer eines so genannten Schneeballsystems?

Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechte und Ansprüche Ihnen zustehen. Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst unterschiedliche Anlageformen, insbesondere Effektengeschäfte, Börsentermingeschäfte, Investmentgeschäfte, Immobilienanlagen, Immobilienfonds sowie auch Gesellschaftsbeteiligungen, die von Banken, institutionellen Anbietern, Finanzdienstleistungsunternehmen und von unseriösen Vermittlerfirmen auf dem Grauen Kapitalmarkt vermittelt werden.

Auch wir können wertlose Anlagen nicht werthaltig machen, wenn Sie aber mit unserer Hilfe schnell und gezielt Ihre Ansprüche gegen die Beteiligten verfolgen, haben Sie mitunter gute Chancen, Ihre Verluste zu begrenzen.

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Wiester, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Baurecht / Immobilienrecht:

Bauvorhaben und Immobilienprojekte sind immer auch mit erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Um Risiken in diesem Bereich bestmöglich auszuschließen sollte daher rechtzeitig auf kompetente Beratung zurückgegriffen werden.

Im privaten Bau- und Immobilienrecht betreuen wir Sie ab Beginn Ihres Vorhabens, z.B. bei der Vertragsgestaltung, der projektbegleitenden Beratung oder dem Umgang mit Bauablaufstörungen und Nachträgen. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen des Projektabschlusses und den damit zusammenhängenden Vergütungs- und Abrechnungsfragen. Insbesondere bieten wir Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung und Spezialisierung professionelle Unterstützung bei der prozessualen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hierzu zählt selbstverständlich auch die engagierte Wahrnehmung Ihrer Interessen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsforderungen. Dabei ist es immer unser Ziel, juristische Auseinandersetzungen auf ein vernünftiges Maß zu beschränken und die Vertretung Ihrer Interessen so effektiv wie möglich zu gestalten.

In vielen Fällen geht es in Bauprozessen nicht nur um baurechtliche und juristische, sondern vor allem auch um bautechnische und baubetriebliche Fragestellungen. Daher ist ein fundiertes Verständnis bautechnischer Aspekte beim Umgang mit Baumängeln und Bauschäden sowie baubetrieblichen Kalkulationen notwendig, um eine baurechtliche Auseinandersetzung erfolgreich begleiten zu können.

Zu unseren Mandanten, die wir häufig schon langjährig betreuen, zählen z.B. Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten, Bauträger sowie private Bauherren.

Ihr Ansprechpartner:
Tobias Gieding, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Betreuungsrecht:

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

Wir unterstützen Sie

  • bei der Anregung einer Betreuung gegenüber dem Betreuungsgericht
  • bei einer eventuellen Abwehr einer beabsichtigten Betreuung
  • in Ihrer Eigenschaft als Betreuer
  • bei der Aufhebung einer Betreuung

Ihr Ansprechpartner:
Peter John, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht>

Erbrecht

Wir beraten Sie bei

  • der Gestaltung von Testamenten
  • der Regelung einer Unternehmensnachfolge
  • der Gestaltung von Übergabeverträgen
  • in Fragen des Pflichtteilsrechts
  • dem Stellen von Erbscheinsanträgen
  • der Sicherung des Nachlasses

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei

  • Streitigkeiten unter Miterben
  • Streitigkeiten um ein Vermächtnis
  • der Erbauseinandersetzung
  • Ansprüchen von Gläubigern des Erblassers

Ihr Ansprechpartner:
Peter John, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht>

Gesellschaftsrecht

Der Zusammenschluss mehrerer Personen zur gemeinsamen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit führt aus juristischer Sicht zur Begründung gesellschaftsrechtlicher Beziehungen der Beteiligten untereinander.

Bedeutsam ist hier bereits die Wahl der für den jeweils geplanten Zusammenschluss am besten geeigneten Rechtsform. Hierbei spielen nicht nur steuerliche Aspekte eine Rolle, sondern auch Überlegungen zu Kompetenzverteilungen, Mitentscheidungsrechten, Einlageverpflichtungen und nicht zuletzt Haftungsfragen.

Weil oftmals steuerliche Aspekte zunächst im Vordergrund stehen, wenden sich viele Unternehmer auch bei gesellschaftsrechtlichen Fragen nur an ihren Steuerberater, ohne die dahinter stehende juristische Problematik zu erfassen. So kommt es beispielsweise oft vor, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft meinen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu betreiben, obwohl es sich Wirklichkeit um eine OHG handelt.

Viele Probleme zeigen sich in diesem Zusammenhang erst nach Eintritt einer Unternehmenskrise oder nach Entstehen von Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander. Konflikte auf Gesellschafterebene sind in der Regel aber nur eine Frage der Zeit, da Spannungen bei der dauerhaften gemeinschaftlichen Ausübung einer unternehmerischen oder sonstigen Tätigkeit kaum vermeidbar sind.

Eine vorausschauende Gestaltung von Gesellschaftsverträgen kann in diesem Zusammenhang wichtiger sein, als der Abschluss eines Ehevertrages.

Besonders konfliktträchtig ist die Auseinandersetzungsproblematik im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters, sei es durch Kündigung oder Ausschließung.

Andere Probleme entstehen bei der Gründung oder beim Erwerb einer GmbH. Hier ist vor allem der Geschäftsführer Träger bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen, die bei Nichtjuristen weitgehend unbekannt sind. Über das GmbH-Gesetz und über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, aber auch des Bundesfinanzhofs bestehen für den GmbH-Geschäftsführer zudem erhebliche Haftungsgefahren, die insbesondere dann akut werden, wenn sich das Unternehmen in einer Krise befindet. Ein GmbH-Geschäftsführer sollte unbedingt einen Überblick über seine gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen haben, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

Wenig bekannt und oftmals missachtet sind ferner die Regularien betreffend die Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Hiermit befasst sich ausführlich ein Aufsatz von RA Dr. Wiester in der GmbH-Rundschau 2008, S. 189 ff. mit dem Titel: "Die Durchführung von Gesellschafterversammlungen bei der zerstrittenen Zweipersonen-GmbH", den wir Ihnen auf Anforderung gerne zusenden.

Die Kanzlei bjw Rechtsanwälte kann Sie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts umfassend beraten und unterstützen.

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Wiester, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht:

Der Schutz geistigen Eigentums und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs kann für einen Unternehmer von existentieller Bedeutung sein. Neue Technologien, die Veränderung der Märkte, zusätzliche Vertriebswege und aggressive Marketingstrategien der Mitbewerber zwingen den heutigen Unternehmer zum Handeln.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechtspositionen gegen unlautere Angriffe zu schützen. Dabei ist es unser Ziel, juristische Auseinandersetzungen auf ein vernünftiges Maß zu beschränken.

Unsere Beratung betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Abmahnverfahren oder andere außergerichtliche Maßnahmen gegen Konkurrenten
  • Führung von Wettbewerbsprozessen
  • Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung gegen Konkurrenten
  • Verteidigung gegen Abmahnwellen und andere unlautere Angriffe
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Vermittlung von Vergleichslösungen zwischen Konkurrenten

Von besonderer Bedeutung im gewerblichen Rechtsschutz ist es, schnell und zielgerichtet zu reagieren. Denn andernfalls hat sich Ihr Konkurrent den Marktvorteil schon gesichert während Sie noch zögern.

Ihr Ansprechpartner:
Tobias Gieding, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht bildet eine der Kernkompetenzen der Sozietät bjw Rechtsanwälte.
Das Rechtsgebiet erfordert umfassende Kenntnisse der verwandten Rechtsmaterien Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Handelsrecht sowie eine hohe Spezialisierung im Hinblick auf die spezifischen rechtlichen Besonderheiten, welche mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einhergehen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung aus der Arbeit als Insolvenzverwalter sowie der umfassenden Betreuung betroffener Gläubiger, aber auch bei der Sanierung insolventer Unternehmen vor oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Wir beraten Unternehmen in der Krisenbewältigung und Sanierung, begleiten Privatpersonen bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und arbeiten mit Ihnen Insolvenzpläne (§§ 217 ff. InsO) zur Restrukturierung Ihres Unternehmens aus.

Wir vertreten Gläubiger beim Forderungseinzug wie der insolvenzfesten Kreditsicherung. Wir unterstützen Sie bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren und vertreten Sie gerichtlich bei der Feststellung von Forderungen, der Durchsetzung gestellter Sicherheiten im Wege der Aussonderung oder Absonderung oder der Abwehr von Insolvenzanfechtungen (§§ 129 ff. InsO).

Bereits vorinsolvenzlich beraten wir Lieferanten, Handwerker, Dienstleister oder als Subunternehmer Tätige bei der Sicherung Ihrer Forderungen gegen das Risiko der Insolvenz des Schuldners.

Bei Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse zeigen wir den Gläubigern Möglichkeiten zur - jedenfalls teilweisen - Forderungsrealisierung auf und helfen somit, den Forderungsausfall gering zu halten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern. Die möglichen Ansprüche aus Durchgriffshaftung und Anfechtungsrechten werden von einer Vielzahl von Gläubigern nicht beachtet und bieten mitunter noch gute Chancen zur Begrenzung des Forderungsausfalls. Hierbei bieten wir Ihnen hochspezialisierte Unterstützung und eine schnelle Bearbeitung.

Darüber hinaus vertreten und beraten wir Gesellschafter, Vorstände und Geschäftsführer umfassend in allen insolvenzrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Wir unterrichten Sie über spezifische Insolvenzantragspflichten und helfen Ihnen, Haftungsrisiken zu vermeiden. Wir begleiten Sie bei der Antragsstellung und vertreten Sie bei der Haftungsinanspruchnahme gegenüber Gläubigern, dem Insolvenzverwalter, dem Finanzamt oder Krankenkassen. Darüber hinaus übernehmen wir die Verteidigung in Strafverfahren wegen Insolvenzdelikten.

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Roland Wiester, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Markenrecht

Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Beim Schutz Ihrer Kennzeichenrechte sollten Sie sich daher keine Fehler erlauben.

Unsere markenrechtliche Beratung betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Erwerb markenrechtlichen Schutzes
  • Eintragungsverfahren für deutsche, europäische oder international geschützte Marken
  • Verteidigung des Markenrechts im Widerspruchsverfahren
  • Gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten
  • Schutz vor unberechtigter Markennutzung

Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüchen einerseits die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Andererseits können bei markenrechtlichen Streitigkeiten gerade auch taktische Überlegungen von entscheidender Bedeutung sein.

Wir beraten Sie umfassend und mit Blick auf die wirtschaftlichen Hintergründe Ihrer markenrechtlichen Ansprüche.

Ihr Ansprechpartner:
Tobias Gieding, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Mietrecht:

Wir beraten Sie bei

  • der Gestaltung und dem Abschluss von gewerblichen Mietverträgen
  • Auseinandersetzungen hinsichtlich Mietverträgen über Wohnraum
  • Mieterhöhungen
  • Gebrauchsbeeinträchtigungen
  • der Beendigung von Mietverhältnissen
  • der Durchsetzung von Ersatzansprüchen

Eine juristische Beratung im Vorfeld hilft spätere streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden und Kosten zu sparen

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Roland Wiester, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sanierungsrecht

Unternehmenskrisen sind in einer freien Marktwirtschaft etwas völlig Normales. Nach betriebswirtschaftlichen Theorien gerät früher oder später jedes Unternehmen einmal in eine Krise. Krisensituationen sind für Unternehmer allgemein sehr kritisch, weil in dieser Zeit die Gefahr der Verursachung erheblicher wirtschaftlicher Schäden für das Unternehmen und der Herbeiführung privater Haftungsinanspruchnahmen besonders groß ist.

In Krisensituationen ist schnelles Handeln gefragt, das eine Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Kenntnisse bei der Erstellung von Restrukturierungsplänen sowie Erfahrungen bei Verhandlungen mit Gläubigern voraussetzt.

Unter diesen Voraussetzungen kann eine Krisensituation für das Unternehmen eine Chance darstellen, mittels Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen die Weichen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg neu zu stellen.

Erforderlich ist nicht nur eine leistungswirtschaftliche, sondern auch eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung. Insbesondere im Angesicht einer drohenden Insolvenz können oftmals notwendige Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die zuvor an entsprechenden Widerständen der Beteiligten gescheitert wären.

Auch das neue Insolvenzrecht bietet mit den Instrumenten Insolvenzplan, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und übertragende Sanierung effektive Möglichkeiten zur Rettung von Unternehmen innerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Das Schlechteste, was ein Unternehmer in der Unternehmenskrise tun kann, ist, diese zu verdrängen, auf bessere Zeiten zu warten und darauf zu hoffen, dass die Hausbank bis dahin nicht den eingeräumten Dispositionskredit kündigt.

Der Unternehmer sollte sich aber auch nicht auf teure Beratungsverträge dubioser Unternehmensberater einlassen, die möglicherweise dem Unternehmen noch die letzte Liquidität entziehen. Eine Kenntnis der relevanten Haftungstatbestände und der gegebenen Sanierungsoptionen ist jedoch unerlässlich, um in dieser Situation keine schwer wiegenden Fehler zu machen.

Die Kanzlei bjw Rechtsanwälte verfügt auf diesem Gebiet über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, die es ermöglichen, dem Unternehmer zeitnah die bestehenden Optionen zur Überwindung einer Unternehmenskrise und zur Minimierung des persönlichen Haftungsrisikos aufzuzeigen.

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Roland Wiester, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Urheber- und Medienrecht:

Die kulturelle, soziale aber vor allem die wirtschaftliche Bedeutung des Urheber- und Medienrechts wächst ständig. Die Entwicklung der Medien als vorrangiges Konsumgut sowie die Bedeutung von Bildung und Information für wirtschaftlichen Erfolg machen das Urheber- und Medienrecht zu einem zentralen Thema anwaltlicher Beratung.

  • Wie kann ich mein „geistiges Schaffen“ vor unberechtigten Zugriffen schützen?
  • Welche „Werke“ sind überhaupt schutzfähig?
  • Was ist beim Abschluss eines urheberrechtlichen Vertrages (z.B. Bandübernahmevertrag, Künstlervertrag) zu beachten?
  • Wie kann die Nutzung eines Werkes gestaltet werden?
  • Was ist bei der Eingehung eines Verlagsvertrages zu beachten?
  • Welche Rolle spielen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die GVL oder die VG Wort?
  • Wie kann ich den Schutz einer Website oder eines Online-Shops erreichen?
  • Was muss ich bei der gewerblichen Nutzung einer Website oder einer Datenbank berücksichtigen?

Zu diesen und anderen Fragen des Urheber- und Medienrechts beraten wir Sie gerne.

Gleichgültig ob als Künstler, Produzent, Verleger, gewerblicher Nutzer von elektronischen Medien oder Konsument - in jedem Fall sollten Sie rechtzeitig über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert sein. Gerade im Bereich des Urheber- und Medienrechts besteht häufig die Gefahr, dass Rechtspositionen - und damit auch Vermögenswerte - nicht ausreichend geschützt werden.

Ihr Ansprechpartner:
Tobias Gieding, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht:

Der Schutz geistigen Eigentums und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs kann für einen Unternehmer von existentieller Bedeutung sein. Neue Technologien, die Veränderung der Märkte, zusätzliche Vertriebswege und aggressive Marketingstrategien der Mitbewerber zwingen den heutigen Unternehmer zum Handeln.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechtspositionen gegen unlautere Angriffe zu schützen. Dabei ist es unser Ziel, juristische Auseinandersetzungen auf ein vernünftiges Maß zu beschränken.

Unsere Beratung betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Abmahnverfahren oder andere außergerichtliche Maßnahmen gegen Konkurrenten
  • Führung von Wettbewerbsprozessen
  • Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung gegen Konkurrenten
  • Verteidigung gegen Abmahnwellen und andere unlautere Angriffe
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Vermittlung von Vergleichslösungen zwischen Konkurrenten

Von besonderer Bedeutung im gewerblichen Rechtsschutz ist es, schnell und zielgerichtet zu reagieren. Denn andernfalls hat sich Ihr Konkurrent den Marktvorteil schon gesichert während Sie noch zögern.

Ihr Ansprechpartner:
Tobias Gieding, Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz